Unter den Beschlüssen, die am späten Abend des 25. Jänners vom italienischen Ministerrat getroffen wurden, befinden sich „dringliche Maßnahmen zum Konsumentenschutz, zur Wettbewerbsförderung, zur Entwicklung von wirtschaftlichen Aktivitäten und der Entstehung neuer Firmen“, u. a. das Paket „EINFACHERES UNTERNEHMEN“, welches die Firmengründung vereinfacht:
Ein einziger Antrag an das Firmenregister ersetzt alle bis jetzt vorgesehenen Verwaltungspflichten. Eine Bestätigung, die zur Ausübung einer neuen Tätigkeit befähigt, wird sofort ausgestellt.
Durch diesen Antrag, der im Internet gestellt oder persönlich beim Firmenregister der Handelskammer eingereicht werden kann, wird man beim Firmenregister, der Sozialversicherungsanstalt und der Unfallversicherungsanstalt angemeldet und man erhält eine Steuernummer und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sofort wird eine Bestätigung ausgestellt, die zur unmittelbaren Ausübung der neuen Geschäftstätigkeit befähigt. Die Verwaltungsstellen werden natürlich weitere Kontrollen über die Unternehmenstätigkeiten ausüben, aber das stellt kein Hindernis für den Beginn der Tätigkeit selbst dar. Selbiges gilt auch für die Auflösung oder die Änderung der Tätigkeit.
Weniger Ungewissheit und ein schnelleres Verfahren beim Beginn der gewerblichen Tätigkeit
Der Unternehmer wendet sich nur an eine Stelle („Sportello unico“ genannt) in der jeweiligen Gemeinde. Ein Unternehmer, der eine neue Tätigkeit beginnen will, muss einfach eine „Erklärung“ einreichen, die bescheinigt, dass die Anlage vorschriftsmäßig errichtet worden ist.
Vereinfachung des Verfahrens für kleine Genossenschaften
In den ersten 2 Jahren, wo der Grundsatz der wechselseitigen Unterstützung nicht mehr gilt, muss die Genossenschaft keine außerordentliche Bilanz erstellen und auch nicht die ordentliche Bilanz beglaubigen lassen.
Steuerliche Entlastungen für Firmen, die ihr Kapital private Equity Fonds öffnen sowie steuerliche Entlastungen für Unternehmen, die an die Börse gehen.
Die Regierung will Maßnahmen zur Öffnung der Kapitalgesellschaften und zur Stärkung ihrer Vermögenslage einführen. Der Gewinn, der aus der Erhöhung des Kapitals durch Investitionen von institutionellen Anlegern stammt, wird einem niedrigeren Steuersatz unterworfen – der Steuersatz kann von 33% auf 20% sinken oder das steuerpflichtige Einkommen wird gesenkt. Die Regierung will auch eine Vorschrift einführen, die die Möglichkeit vorsieht, die Kosten der Notierung an der Börse oder am alternativen Kapitalmarkt vom Firmeneinkommen abzusetzen. Man will auch eine Höchstgrenze in absoluten Zahlen für den absetzbaren Betrag festlegen.
(Quelle: Il Sole 24 Ore 26.01.2007)