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NEWS AUS ITALIEN 2008


News aus Italien

 

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Web Button Das Verfahren "Brunello" wurde eingestellt
Web Button Der Fall "Parmesan": Berliner Landesgericht verurteilt deutsche Firma
Web Button Vereinfachung der Unternehmensgründung in Italien
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Nur der italienische „Parmigiano-Reggiano DOP“ darf „Parmesan“ genannt werden

Web Button "Italien auf 165": Italienische D.O.P.(g.U.)-, I.G.P.(g.g.A.)- und S.T.G.(g.t.S.)-Qualitätsprodukte
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Italienische Qualitätsweine 2007

 

DAS VERFAHREN “BRUNELLO” WURDE EINGESTELLT
Das Verfahren "Brunello" wurde eingestellt

Nach achtmonatigen Ermittlungen hat die Prokura von Siena am 20.10.2008 die Flaschen Brunello 2003 der „Cantina Castello Banfi“ wieder frei gegeben. Die Produktion wurde nach Beginn des genannten Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt, da die Prokura die Beachtung des Produktionsdisziplinars prüfen sollte, laut dessen nur 100%ige Sangiovese-Trauben verarbeitet werden dürfen. In den vergangenen Monaten wurden auch Etiketten wie „Antinori“ und „Frescobaldi“ in Mitleidenschaft gezogen. Diese Akten wurden jedoch archiviert.
Die Winzer wurden verdächtigt, in einem ertragarmen Jahr wie 2003, auch andere Trauben verwendet zu haben. Obwohl dieses Gemisch für den Verbraucher ohne etwaige Folgen ist, ist es vom Produktionsdisziplinar verboten. Es wurden fast eine Million Brunello-di-Montalcino-Flaschen überprüft (180.000 Flaschen von „Antinori“, 100.000 von „Frescobaldi“ und 500.000 der Marke „Castello Banfi“). Die Gesamtproduktion betrug 9,7 Millionen mit einem Umsatz von 120 Millionen Euro.

(Quelle: Auszug "Il Sole 24 Ore" 21.10.2008)

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DER FALL „PARMESAN“: BERLINER LANDESGERICHT VERURTEILT DEUTSCHE FIRMA
Parmigiano-Reggiano

Nach einem zwei Jahre andauernden Rechtsstreit hat das Berliner Landesgericht die Firma Allgäuland-Käsereien verurteilt, die Produktion, das Angebot und die Vermarktung jeglicher Käsesorten mit der Aufschrift “Parmigiano“, “Bioparmesan“ oder “Parmesan“ zu unterlassen, wenn diese nicht nach den Vorschriften des Konsortiums Parmigiano-Reggiano und innerhalb des ursprünglichen Herkunftsgebiet produziert worden sind. Dieses strenge Urteil wurde genau zwei Monate nach jenem des Europäischen Gerichtshofs vom 26.2.2008 verhängt, das die Bezeichnung „Parmesan“ für alle Nicht-Parmigiano-Reggiano-Käsesorten verboten hat (siehe Artikel "La Repubblica" 26.2.2008). Der Präsident des Schutzkonsortiums des Parmigiano-Reggiano, Giuseppe Alai, zeigt sich sehr zufrieden und meint, dass dies ein Sieg und der erste Schritt zu einem effektiveren Markenschutz des Original-Parmesan-Käses in ganz Europa sei.

Sektor-Produkte: Käse

(Quelle: Auszug Pressemitteilung
Schutzkonsortium Parmigiano-Reggiano 23.04.2008)

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VEREINFACHUNG DER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN ITALIEN
Vereinfachung der Unternehmensgründung in Italien

Zukünftig wird in Italien die Neugründung eines Unternehmens einfacher. Dies erschließt sich aus der kürzlich in Kraft getretenen „einmaligen Gewerbeanmeldung“ (Comunicazione unica per l’avvio dell’attività), wodurch ein neues Unternehmen innerhalb eines Tages tätig werden kann und die nötigen Anmeldungen an die jeweiligen Behörden, Eintragung im Firmenbuch, Meldung bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt, binnen sieben Tage und anhand eines einmaligen und elektronischen Formulars vollzogen werden.
Vorerst ist die Anwendung des neuen Verfahrens fakultativ, wird dann aber ab 19. August 2008 im ganzen Lande und für alle Unternehmen verbindlich sein. In der derzeitigen experimentellen Phase, ist das Verfahren nur in einigen wenigen italienischen Provinzen (Turin, Venedig, Padua, Prato, Pescara, Ravenna, Mailand, Neapel, Cagliari und Taranto) aktiv und kann ausschließlich von Unternehmen, Vereinen und Gewerbetreibenden angewendet werden, die von den Handelskammern ausgewählt wurden.
Der Sinn und Zweck des neuen Verfahrens ist die Einhaltung, Festlegung und Beschleunigung der Durchführungszeiten. Mittels einer eigens dazu installierten und kontrollierten Mail-Adresse, die die Handelskammern kostenlos zur Verfügung stellen und die von Ihnen gehandhabt wird, wird das Zusenden von den nötigen Dokumenten und Bescheinigungen vereinfacht. Die Handelskammern stellen Spezialisten für die Einführungsphase und für jede Art von Problemlösung zur Verfügung. Darüber hinaus wird auch eine telefonische Infoline angeboten, die beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein wird.

Mehr Informationen darüber finden Sie unter:
www.infocamere.it; www.unioncamere.it; www.registroimprese.camcom.it

(Quelle: Camere di Commercio, 19.2.2008)

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NUR DER ITALIENISCHE "PARMIGIANO-REGGIANO DOP" DARF "PARMESAN" GENANNT WERDEN
Parmigiano-Reggiano

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Der in Deutschland verkaufte „Parmesan“ verletzt die geschützte Ursprungsbezeichnung (DOP) des italienischen „Parmigiano-Reggiano“.
Nur der italienische „Parmigiano-Reggiano“ mit der Bezeichnung DOP (g.U.), darf „Parmesan“ genannt werden. Die wegen der Verwendung des Begriffs "Parmesan" in Deutschland erhobene Klage wies der EuGH dennoch ab. EU-Mitgliedstaaten seien nicht verpflichtet, von Amts wegen Verletzungen von geschützten Ursprungsbezeichnungen anderer Mitgliedstaaten zu ahnden. Vielmehr hätte das Hersteller-Land, im Fall des „Parmigiano-Reggiano DOP“ die italienischen Behörden, für die Einhaltung der EU-Regelung über geschützte Ursprungsbezeichnungen zu sorgen. Die Käseindustrie hält bereits neue „Klonen“ bereit, wie z.B. „Pamesello“, „Parma“, „Rapesan“ und „Pasgrasan“, die den Platz der bekanntesten Käse-Imitation „Parmesan“ einnehmen.

Sektor-Produkte: Käse

(Quelle: La Repubblica, 26.2.2008)

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"ITALIEN AUF 165" - ITALIENISCHE D.O.P.(g.U.)-, I.G.P.(g.g.A.)- und S.T.G.(g.t.S.)-QUALITÄTS-PRODUKTE
Qualitätsbezeichnungen Nahrungsmittel, Bioprodukte, Weine

Italien nimmt mit seinen 165 (100 D.O.P., 55 I.G.P., 1 S.T.G.) von insgesamt 770 D.O.P.-, I.G.P.- und S.T.G.-Qualitätsprodukten die Führungsposition am europäischen Markt ein.
Laut ISMEA, dem italienischen Institut für Agrarlebensmittelmarketing, erreichen die Erzeugnisse dieses wichtigen Segments der italienischen Wirtschaft 7.250 Mio. Euro, mit einer Wachstumsrate von 6,2%. Seit fünf Jahren weist Italien außerdem die höchste Anerkennungsrate auf (35,5%) und steht mit 741.000 t an der Spitze der Rangliste der Qualitätsprodukte, gefolgt von Frankreich mit 430.000 t. Die italienische Region mit den meisten Qualitätsauszeichnungen ist – vor Venetien und der Lombardei – die Emilia-Romagna.

Rangliste der europäisch anerkannten Qualitätsprodukte:

Land

Produkt

Anzahl

%-Anteil an der gesamten EU-Produktion

Italien

Obst, Gemüse und Getreide

51

31,0 %

Italien

Öle und tierische Fette

38

36,5 %

Italien

Fleischprodukte

29

34,1 %

Frankreich

Käse

45

28,1 %

Frankreich

Frischfleisch/Innereien

52

49,5 %

Groß-Britannien

Fisch

3

27,3 %

Portugal

Honig

9

47,4 %

Deutschland

Bier

12

70,6 %

Griechenland

Tafeloliven

10

62,5 %

Das Schlusslicht bilden - mit nur je einer europäischen Auszeichnung - Finnland, Polen und Slovenien.
Italien hat 2007 insgesamt 9 weitere D.O.P.- und I.G.P.-Qualitätsauszeichnungen erhalten:  Käse „formaggio Stelvio“, Öl „Olio di Sardegna“, weißer Spargel „Asparago bianco del Bassano“, Edelkastanie „Castagna di Cuneo“, Reis „Riso di Baraggia Biellese e Vercellese“, Orange „Arancia del Gargano”, Karotte “Carota dell’altopiano del Fucino”, Zitrone “Limone femminello del Gargano”, Salami “Salame Cremona”.

Italienische D.O.P.- und I.G.P.-Produkte
Qualitätsbezeichnungen Nahrungsmittel, Bioprodukte, Weine

(Quelle: Ministero delle Politiche Agricole e Forestali 11.02.2008)

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ITALIENISCHE QUALITÄTSWEINE 2007
Wein

Bis zum 31.12.2007 wurden insgesamt 352 italienische Qualitätsweine, davon 316 D.O.C. und 36 D.O.C.G. sowie 118 I.G.T.-Weine anerkannt, das sind 3 D.O.C.-Weine mehr als 2006:
"Terracina" oder "Moscato di Terracina" (Latium) - Ital. Amtsblatt Nr. 128/5.6.07
"Terre di Casole" D.O.C. (Toskana) - Ital. Amtsblatt Nr. 129/6.6.07
"San Ginesio" D.O.C. (Marken) - Ital. Amtsblatt Nr. 180/4.8.07
Spumante "Oltrepò Pavese" metodo classico D.O.C.G. - Ital. Amtsblatt Nr. 183/8.8.07

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
D.O.C., D.O.C.G.: "Chianti classico" D.O.C.G., "Barbaresco" D.O.C.G., "Colli Tortonesi" D.O.C., "Bianco della Valdinievole" D.O.C., "Verduno Pelaverga" oder "Verduno" D.O.C., "Oltrepò Pavese" D.O.C., "Bianco di Custoza" o "Custoza" D.O.C., "Piemonte" D.O.C., "Collio Goriziano" oder "Collio" D.O.C., "Conegliano Vadobbiadene" D.O.C., "Valpolicella" D.O.C., "Alto Adige" oder "Alto Adige Südtirol" oder "Südtiroler" D.O.C., "Cinque Terre Sciacchetrà" D.O.C., "Controguerra" D.O.C., "Montepulciano d'Abruzzo Colline Teramane" D.O.C.G., "Montepulciano d'Abruzzo" D.O.C., "Trebbiano d'Abruzzo" D.O.C., "Sforzato di Valettina" oder "Sfursat di Valtellina" D.O.C.G.
IGP: "Rubicone", "Ravenna", "Modena" oder "di Modena" oder "Prinvicia di Modena", "Forlì"

Italienische D.O.C.-, D.O.C.G.-, I.G.T.-Weine
Qualitätsbezeichnungen Weine

(Quelle: Ministero delle Politiche Agricole e Forestali 28.01.2008)

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